AGB Diakonie Herzogsägmühle
Stand 01.12.2024
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Herzogsägmühle gGmbH, von-Kahl-Str. 4, 86971 Peiting
- Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die aktuelle Fassung ersetzt alle etwaigen bisherigen Fassungen.
1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für natürliche Personen iSd. §13 BGB (Verbraucher). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. - Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2.2 Ist die Bestellung der Ware durch den Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei uns annehmen.
2.3. Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Kunden kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2.2. annehmen, sind an den Kunden übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden. 2.4. Soweit die Möglichkeit einer online Bestellung eingerichtet ist, gibt der Kunde bereits am Ende des Bestellvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dieses Angebot annehmen. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende e-mail, mit der wir den Eingang und die Annahme der Bestellung bestätigen. - Preise und Preiserhöhungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab 86971 Peiting“. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3. Die Kosten für den Versand trägt der Kunde; sofern der Kunden dies wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung gegen Beschädigung und Verlust eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunden.
3.4. Unsere Preise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Sind über 4 Monate hinausgehende Lieferfristen vereinbart, behalten wir uns für den Fall einer bei Vertragsschluss nicht bekannten oder vorhersehbaren nachträglicher Änderung der bei Vertragsschluss zugrundeliegenden Verhältnisse (Kostensteigerungen bei Lieferanten, Zulieferern, Versorgungsunternehmen) vor, die Verkaufspreise in angemessenem Verhältnis zu erhöhen.
3.5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. - Lieferfristen
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bei Bestellung als verbindlich bestätigen. Die unverbindliche Lieferfrist beträgt 4 Wochen ab Vertragsschluss.
4.2. Für den Fall, dass wir vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.3. Ob ein Lieferverzug von uns als Verkäufer gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug von uns als Verkäufer ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Kunden. Für den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der Kunde den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Wir behalten uns einen entsprechenden Nachweis vor, dass dem Kunden kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. - Versand und Gefahrübergang
5.1 Die Lieferung erfolgt ab 86971 Peiting. Hierbei handelt es sich um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Kunde die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen, wenn er das mit der Ausführung der Versendung beauftragte Unternehmen mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden dieses Unternehmen nicht zuvor benannt haben.
5.2. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht bei vereinbarter Abholung bei uns mit Übergabe der Ware auf den Kunden, im Falle des vereinbarten Versands der Ware an ein vom Kunden beauftragten Unternehmen mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Firma / Person über.
5.3. Verzögert sich die Abholung oder Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Abholungs- oder Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. - Gewährleistung, Mängelanzeige, Haftung, Widerrufsrecht
6.1.Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
6.2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
a) nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist,
b) sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
c) nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Soweit nicht zwischen dem Kunden und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie
a) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet,
b) nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
c) nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben und
d) nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
6.3.Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
6.4.Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.5. Soweit gebrauchte Ware verkauft wird, stellen normale Gebrauchsspuren keinen Mangel dar. Der Käufer akzeptiert, dass gebrauchte Waren Abnutzungserscheinungen aufweisen können, die ihrer Nutzungsdauer entsprechen.
6.6. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.7. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
6.9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. - Widerrufsrecht
7.1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
7.2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
7.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung gem. § 312 g BGB
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Herzogsägmühle gGmbH, Von-Kahl-Straße 4, 86971 Peiting-Herzogsägmühle,
Tel: +49 (0) 88 61 219 –0, Email: info@herzogsaegmuehle.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
— Ende der Widerrufsbelehrung – - Verjährung
8.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, bei gebrauchten Sachen 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
8.2. Die gesetzliche Regel betreffend die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach § 445 b BGB bleibt unberührt. - Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
9.4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9.6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
9.7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9.8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. - Zahlungsbedingungen
10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort bei Lieferung fällig. Die Rechnung ist entweder innerhalb des auf der Rechnung stehenden Zahlungsziels oder spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen. Nach Ablauf des Zahlungsziels bzw. der Frist von 14 Tagen gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
10.2 Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
10.3 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach Maßgabe des § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen oder weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
10.4 Verstößt der Kunde gegen eine Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis oder werden Tatsachen bekannt, die ernsthafte Zweifel seiner Kreditwürdigkeit begründen und/oder bei der objektiven Verschlechterung seiner Vermögenslage, wird die gesamte Restschuld fällig. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Fall nur verpflichtet, wenn der Kunde Zahlung Zug um Zug gegen diese Lieferung anbietet. Ansonsten sind wir in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. - Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Streitbeilegung, Salvatorische Klausel
11.1. Erfüllungsort ist 86971 Peiting.
11.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amtsgericht Weilheim oder Landgericht München II als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist und für Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozess.
11.3 Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter https://www.herzogsaegmuehle.de/datenschutz abrufbar ist.
11.4 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS). Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke haben, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke wird eine angemessene Regelung darüber vereinbart, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Stand: 01.12.2024